- widerrufen
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wi|der|ru|fen [vi:dɐ'ru:fn̩], widerrief, widerrufen <tr.; hat:(eine eigene Aussage) für falsch oder für ungültig erklären:er hat seine Behauptung von gestern bereits heute widerrufen; die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen; <auch itr.> der Angeklagte hat widerrufen.* * *
wi|der|ru|fen 〈V. tr. 201; hat〉* * *
für nicht mehr geltend, unrichtig erklären; [öffentlich] zurücknehmen:eine Erklärung, Erlaubnis, Behauptung w.;die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen.* * *
wi|der|ru|fen <st. V.; hat [mhd. widerruofen = zurückrufen; für ungültig erklären]: für nicht mehr geltend, unrichtig erklären; [öffentlich] zurücknehmen: eine Erklärung, Erlaubnis, Behauptung w.; die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen; Danach soll die Pensionszusage widerrufen werden (Kurier 2. 10. 93, 6); <auch o. Akk.-Obj.:> Wie oft hat man über jemanden ein endgültiges Verdikt gesprochen und musste schon wenig später w. (Strauß, Niemand 201).
Universal-Lexikon. 2012.